Klinisch Psychologische Gutachten Klagenfurt

Beispiele für gutachterliche Fragestellungen
Klinisch psychologisches Gutachten zur Aufnahme in den Polizeidienst
Im Zuge des Auswahlverfahrens bei der Polizei zur Aufnahme in den Polizeidienst ist im ersten Tag ein „klinisch psychiatrisches Testverfahren“, welches aus drei Teilen besteht, zu absolvieren. Sollten hier in der Auswertung Auffälligkeiten festgestellt werden, kann ein Gutachten einer klinischen Psychologin beigebracht werden. Das Auswahlverfahren kann weiter fortgesetzt werden. Wenn die klinisch-psychiatrische Auffälligkeit per Gutachten widerlegt wurde und in weiterer Folge dieses Gutachten vom Polizeiarzt einer Sichtung und Beurteilung unterzogen wurde, kann die Person für eine mögliche Aufnahme in den Exekutivdienst berücksichtigt werden. vgl.
hier
Ausbildung zur Klinischen und Gesundheitspsychologin bzw. zum Klinischen und Gesundheitspsychologen
Gemäß dem Psychologengesetz darf die postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie oder in Gesundheitspsychologie nur beginnen, wem die psychische Eignung durch ein klinisch psychologisches Gutachten attestiert wurde.
Klinisch psychologische Gutachten zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit
Mit einem klinisch-psychologischen Gutachten kann die Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit erhoben werden. Hier wird die Gesamtsituation der Person bewertet, wie Belastungsfaktoren, Leistungsfähigkeit, psychischer Leidensdruck und persönliche Ressourcen, mit anschließender Beurteilung und Empfehlung.
Psychische Eignung für die Ableistung des Grundwehrdienstes beim Bundesheer bzw. des Zivildienstes
Klinisch psychologische Diagnostik und Beurteilung der psychischen Eignung für die Ableistung vom Grundwehrdienst beim Bundesheer bzw. vom Zivildienst (Wehrersatzdienst).
Adoptionsgutachten
Beabsichtigt ein Paar in Österreich ein Kind zu adoptieren, muss unter anderem ihre Eignung anhand einer psychologischen Begutachtung überprüft werden.
Begutachtung vor ästhetischen Operationen oder Behandlungen
Psychologische Gutachten, die Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkasse bei verschiedenen ästhetischen Operationen oder Behandlungen sind. Psychologische Begutachtung vor ästhetischen Operationen gemäß §5 und §7 ÄsthOpG.
Magenbypass, Magenverkleinerung (Magen-Sleeve-Resektion), Omega-Loop-Magenbypass, Magenballon, Magenband
Im Rahmen eines adipositas-chirurgischen Eingriffs.
Lipektomie
Im Rahmen einer Bauchdeckenstraffung („Fettschürze“) nach starker Gewichtsreduktion (Lipektomie).
Brustkorrektur
Im Rahmen einer Brustkorrektur (Brustvergößerung oder -verkleinerung).
Hyperhidrose
Im Rahmen einer Botox-Therapie bei fokaler Hyperhidrose (erhöhte Schweißproduktion an einem kleinen umschriebenen Hautbezirk (z. B. Handflächen, Fußsohlen oder Achseln)).
Zahnbehandlungsphobie („Zahnarztphobie“)
Für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose bei einer bestehenden Zahnbehandlungsphobie („Zahnarztphobie“).
Privatgutachten
Bei Interesse an einem Privatgutachten zu anderen Fragestellungen, können Sie sich gerne unverbindlich an mich wenden.
Neuropsychologische Gutachten bei Verdacht auf Demenz
Klinisch psychologische bzw. neuropsychologische Gutachten zur Beurteilung des Stadiums einer kognitiven Beeinträchtigung. Diese Gutachten dienen zum Beispiel der Früherkennung einer Demenz, als wichtige Zusatzinformation für die Einstufung des Pflegegeldes, zur Erhebung der Testierfähigkeit (u.a. für Testamentserstellung oder Übergabeverträgen) oder anderen konkreten Fragestellungen.
Neuropsychologische Gutachten zur Feststellung der kognitiven Leistungsfähigkeit
Erfassung der Veränderung von Leistungs- und Persönlichkeitsmerkmalen nach Läsionen oder Krankheitsprozessen des Gehirns sowie im Zuge von Leistungseinbußen bei psychischen Erkrankungen oder nach Unfällen. Die Funktionsbeeinträchtigungen werden mithilfe der Testverfahren objektiviert und beschrieben mit anschließender Beurteilung und Empfehlung.