Psychologische Gutachten Kärnten
Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige erstelle ich psychologische Gutachten in Kärnten an den Standorten Klagenfurt und St. Veit an der Glan. Es ist für alle Menschen möglich, solch ein Gutachten zu veranlassen.
Als Sachverständige und eingetragene Begutachtungsstelle gemäß der Waffengesetz-Durchführungsverordnung stelle ich waffenpsychologische Gutachten aus. Gemäß dem geltenden Waffengesetz (WaffG Abs. 1, §8) wird von den Behörden für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ein psychologisches Gutachten hinsichtlich der Verlässlichkeit eingefordert. Damit soll laut Gesetzestext ausgeschlossen werden, dass AntragstellerInnen derzeit unter psychischer Belastung nicht dazu neigen, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Punkt „Waffenpsychologische Gutachten“.
Psychologische Gutachten sind für unterschiedliche Bereiche erforderlich. Ein privates Gutachten wird beispielsweise dann benötigt, wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, eine Bestätigung zur Durchführung von bestimmten Operationen brauchen oder eine Feststellung Ihrer Eignung für das Bundesheer erbringen müssen. Darüber hinaus darf die Ausbildung in der klinischen bzw. in der Gesundheitspsychologie nur begonnen werden, wenn die psychische Eignung für die Ausbildung sowie für den Beruf in einem psychologischen Gutachten erfasst und bestätigt wurde.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Punkt „Klinisch Psychologische Gutachten“.
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