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Waffen­psychologische Gutachten Klagenfurt

Gutachten

Beispiele für gutachterliche Fragestellungen

Waffenpsychologisches Gutachten

Bei Interesse am Erwerb einer Waffenbesitzkarte (Waffenschein) oder einem Waffenpass (Waffenschein), gilt es im Vorfeld auf einige wichtige Punkte hinzuweisen. Als eingetragene waffenrechtliche Begutachtungsstelle möchte ich Begriffe erläutern, mit denen Sie im Laufe der gesetzlich vorgeschriebenen Waffenpsychologischen Untersuchung konfrontiert werden.

Waffenbesitzkarte – Waffenpass

Grundsätzlich ist eine Waffenbesitzkarte vom Waffenpass zu unterscheiden. Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte darf Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre) ausschließlich erwerben und besitzen. Der Inhaber eines Waffenpasses darf Schusswaffen der Kategorie B sowohl erwerben und besitzen, als auch führen (Bei-sich-tragen).

Grundvoraussetzung für Erwerb Waffenbesitzkarte

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung bei Personen durchgeführt werden muss, sofern diese eine Schusswaffe (Kategorie B) erwerben und besitzen möchte.

Grundvoraussetzung für Erwerb Waffenpass

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung bei Personen durchgeführt werden muss, sofern diese eine Schusswaffe (Kategorie B) erwerben und besitzen, als auch führen (Bei-sich-tragen) möchte.

Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung

Eine Waffenpsychologische Untersuchung (umgangssprachlich auch Waffentestung oder Waffengutachten genannt) gibt Aufschluss darüber, ob der Antragsteller dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen, sie leichtfertig oder missbräuchlich zu verwenden.

Die Waffenpsychologische Verlässlichkeit kann nur von eingetragenen waffenrechtlichen Begutachtungsstellen geprüft werden.

Wo findet eine Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung statt

Als im Register des Bundesministeriums für Inneres eingetragene waffenrechtliche Begutachtungsstelle, werden in meinen Praxisräumen von mir klinisch-psychologische Gutachten gemäß 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 1. WaffV (Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung), erstellt.

Wie lange dauert eine Waffenpsychologische Begutachtung

Die Waffenpsychologische Testung besteht aus einem Gespräch und einer computerunterstützten Durchführung von zwei Testverfahren. Die Gesamtdauer der Waffenpsychologischen Verlässlichkeitsprüfung beträgt etwa 60 bis 90 Minuten.

Kosten des Waffenpsychologischen Gutachtens

Die Gesamtkosten für die Waffenpsychologische Begutachtung betragen in meiner Praxis den gesetzlich festgelegten Mindestsatz.

Gesetzliche Grundlagen: § 8 Verlässlichkeit (Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 17.11.2021)

Bitte informieren Sie sich im Informationsblatt darüber, wann ein Mensch im Sinne des Waffengesetzes als verlässlich gilt, bzw. wann ein Mensch keinesfalls als verlässlich gilt.

Sollten Sie noch Fragen zu den Themen Waffenbesitzkarte, Waffenpass, Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung, Waffenpsychologische Untersuchung oder Waffenpsychologische Gutachten haben, erhalten Sie gerne alle Informationen von mir persönlich unter:
0664 / 141 00 00

Eine sofortige Terminvergabe ist möglich.

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praxis@diepsychologin.com

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0664 / 141 00 00