Waffenpsychologische Gutachten in Kärnten
Waffenpsychologische Gutachten für Waffenbesitzkarte (WBK) und Waffenpass
Als Sachverständige und beim Bundesministerium für Inneres eingetragene Begutachtungsstelle nach Waffengesetz-Durchführungsverordnung erstelle ich waffenpsychologische Gutachten. Gemäß dem geltenden Waffengesetz (WaffG Abs. 1, §8) wird von den Behörden für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ein psychologisches Gutachten hinsichtlich der Verlässlichkeit eingefordert. Damit soll laut Gesetzestext ausgeschlossen werden, dass AntragstellerInnen derzeit unter psychischer Belastung dazu neigen, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
Waffenpsychologische Gutachten in Klagenfurt
Bei Interesse an dem Erwerb einer Waffenbesitzkarte (dem Waffenschein) oder dem Waffenpass, gilt es bereits vorab auf wichtige Punkte hinzuweisen. Als eingetragene waffenrechtliche Beratungsstelle möchte ich Ihnen gerne erläutern, mit welchen Begriffen Sie im Laufe einer gesetzlich vorgeschriebenen waffenpsychologischen Untersuchung konfrontiert sein werden.
Waffenbesitzkarte – Waffenpass
Grundsätzlich ist eine Waffenbesitzkarte vom Waffenpass zu unterscheiden. Der Inhaber bzw. die Inhaberin einer Waffenbesitzkarte darf Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre) ausschließlich erwerben und besitzen. Der Inhaber bzw. die Inhaberin eines Waffenpasses darf Schusswaffen der Kategorie B sowohl erwerben und besitzen, als auch führen (bei-sich-tragen).
Wenn Sie den Wunsch haben eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass zu erwerben, bin ich Ihre Ansprechpartnerin für die Erstellung eines waffenpsychologischen Gutachtens in Klagenfurt.
Grundvoraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung bei Personen durchgeführt wird, sofern diese eine Schusswaffe der Kategorie B (Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre) erwerben und besitzen möchte. Um die Eignung festzustellen, führe ich waffenpsychologische Gutachten in Klagenfurt sowie in St. Veit an der Glan durch.
Grundvoraussetzung für den Erwerb eines Waffenpasses
Entsprechend der Voraussetzung für den Erwerb eines Waffenpasses, ist es gesetzlich vorgeschrieben eine waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung abzulegen. Dies ist dann notwendig, wenn Sie Interesse daran haben eine Schusswaffe der Kategorie B (Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre) zu erwerben, zu besitzen und zu führen (bei-sich-tragen). Für die Ausstellung eines waffenpsychologischen Gutachtens in Klagenfurt sowie in St. Veit an der Glan bin ich Ihre Ansprechpartnerin.
Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung
Eine waffenpsychologische Untersuchung, umgangssprachlich auch Waffentestung oder Waffengutachten genannt, gibt Aufschluss darüber, ob der Antragsteller bzw. die Antragstellerin derzeit dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen, sie leichtfertig oder missbräuchlich zu verwenden.
Die waffenpsychologische Verlässlichkeit kann nur von beim Bundesministerium für Inneres eingetragenen waffenrechtlichen Begutachtungsstellen geprüft werden und ist eine notwendige Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass.
Wo findet eine waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung statt?
Als eine im Register des Bundesministeriums für Inneres eingetragene waffenrechtliche Begutachtungsstelle, werden die waffenpsychologischen Gutachten in Klagenfurt sowie in St. Veit an der Glan gemäß der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 1. WaffV (Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung) in meinen Praxisräumen erstellt.
Dauer einer waffenpsychologischen Begutachtung
Die Erstellung eines waffenpsychologischen Gutachtens in Klagenfurt besteht aus einem Gespräch sowie einer computerunterstützen Durchführung von zwei Testverfahren. Die Gesamtdauer der waffenpsychologischen Verlässlichkeitsprüfung beträgt etwa 60 Minuten.
Kosten einer waffenpsychologischen Untersuchung
Die Gesamtkosten für die waffenpsychologische Begutachtung betragen in meiner Praxis den gesetzlich festgelegten Mindestsatz.
Gesetzliche Grundlagen: § 8 Verlässlichkeit (Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 17.11.2021)
Bitte informieren Sie sich im Informationsblatt darüber, wann ein Mensch im Sinne des Waffengesetzes als verlässlich gilt, bzw. wann ein Mensch keinesfalls als verlässlich gilt.
Ich kann Ihnen gerne sofort einen Termin anbieten.
Sollten Sie noch Fragen zu den Themen Waffenbesitzkarte, Waffenpass, waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung, waffenpsychologische Untersuchung oder waffenpsychologische Gutachten in Klagenfurt oder St. Veit an der Glan haben, erhalten Sie gerne alle Informationen von mir persönlich unter untenstehender Telefonnummer.
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