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Waffen­psychologische Gutachten in Klagenfurt

Gutachten

Beispiele für gutachterliche Fragestellungen

Waffenpsychologische Gutachten in Klagenfurt

Bei Interesse an dem Erwerb einer Waffenbesitzkarte (dem Waffenschein) oder dem Waffenpass, gilt es bereits vorab auf wichtige Punkte hinzuweisen. Als eingetragene waffenrechtliche Beratungsstelle möchte ich Ihnen gerne erläutern, mit welchen Begriffen Sie im Laufe einer gesetzlich vorgeschriebenen waffenpsychologischen Untersuchung konfrontiert sein werden.

Waffenbesitzkarte – Waffenpass

Grundsätzlich ist eine Waffenbesitzkarte vom Waffenpass zu unterscheiden. Der Inhaber bzw. die Inhaberin einer Waffenbesitzkarte darf Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre) ausschließlich erwerben und besitzen. Der Inhaber bzw. die Inhaberin eines Waffenpasses darf Schusswaffen der Kategorie B sowohl erwerben und besitzen, als auch führen (bei-sich-tragen).

 

Wenn Sie den Wunsch haben eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass zu erwerben, bin ich Ihre Ansprechpartnerin für die Erstellung eines waffenpsychologischen Gutachtens in Klagenfurt.

Grundvoraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung bei Personen durchgeführt wird, sofern diese eine Schusswaffe der Kategorie B (Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre) erwerben und besitzen möchte. Um die Eignung festzustellen, führe ich waffenpsychologische Gutachten in Klagenfurt sowie in St. Veit an der Glan durch.

Grundvoraussetzung für den Erwerb eines Waffenpasses

Entsprechend der Voraussetzung für den Erwerb eines Waffenpasses, ist es gesetzlich vorgeschrieben eine waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung abzulegen. Dies ist dann notwendig, wenn Sie Interesse daran haben, eine Schusswaffe der Kategorie B (Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre) zu erwerben, zu besitzen und zu führen (bei-sich-tragen). Für die Ausstellung eines waffenpsychologischen Gutachtens in Klagenfurt sowie in St. Veit an der Glan bin ich Ihre Ansprechpartnerin.

Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung

Eine waffenpsychologische Untersuchung, umgangssprachlich auch Waffentestung oder Waffengutachten genannt, gibt Aufschluss darüber, ob der Antragsteller bzw. die Antragstellerin dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung, mit Waffen unvorsichtig umzugehen, sie leichtfertig oder missbräuchlich zu verwenden.

Die waffenpsychologische Verlässlichkeit kann nur von eingetragenen waffenrechtlichen Begutachtungsstellen geprüft werden und ist eine notwendige Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder einem Waffenpass.

Wo findet eine Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung statt

Als eine im Register des Bundesministeriums für Inneres eingetragene waffenrechtliche Begutachtungsstelle, werden die waffenpsychologischen Gutachten in Klagenfurt sowie in St. Veit an der Glan gemäß der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 1. WaffV (Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung) in meinen Praxisräumen erstellt.

Dauer einer waffenpsychologischen Begutachtung

Die Erstellung eines waffenpsychologischen Gutachtens in Klagenfurt besteht aus einem Gespräch sowie einer computerunterstützen Durchführung von zwei Testverfahren. Die Gesamtdauer der waffenpsychologischen Verlässlichkeitsprüfung beträgt etwa 60 bis 90 Minuten.

Kosten des Waffenpsychologischen Gutachtens

Die Gesamtkosten für die waffenpsychologische Begutachtung betragen in meiner Praxis den gesetzlich festgelegten Mindestsatz.

Gesetzliche Grundlagen: § 8 Verlässlichkeit (Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 17.11.2021)

Bitte informieren Sie sich im Informationsblatt darüber, wann ein Mensch im Sinne des Waffengesetzes als verlässlich gilt, bzw. wann ein Mensch keinesfalls als verlässlich gilt.

Eine sofortige Terminvergabe ist möglich. Sollten Sie noch Fragen zu den Themen Waffenbesitzkarte, Waffenpass, waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung, waffenpsychologische Untersuchung oder waffenpsychologische Gutachten in Klagenfurt oder St. Veit an der Glan haben, erhalten Sie gerne alle Informationen von mir persönlich:

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